Nach dem Fernabsatzgesetz haben Sie nach Erhalt der Ware
zwei Wochen lang die Möglichkeit, die bestellten Artikel zurückzusenden. Die
Rücksendekosten werden in bei der nächsten Bestellung angerechnet, falls
berechtigt.Von diesem Recht
ausgeschlossen sind Softwareprodukte und CDīs, DVDīs, CR-ROMīs, und Videos, die
von Ihnen entsiegelt wurden, es sei denn, Sie stellen Mängel fest. Das
Rückgaberecht wird durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Waren
ausgeübt. Der Kaufvertrag wird damit aufgelöst und wir erstatten Ihnen
unverzüglich den Kaufpreis zurück, sofern dieser bereits gezahlt wurde. Zur
Wahrung der Rücksendefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Aufträge werden ausschließlich nach unseren folgenden
Geschäftsbedingungen ausgeführt:
Diese Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige
Preisliste sind für jeden Anzeigen‑, Durchhefter‑ und Beilagen‑Auftrag
maßgebend. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, die
Auftragsabwicklung mit den Werbungstreibenden zu den Konditionen unserer
jeweils gültigen Preisliste vorzunehmen.
Bei Änderungen der tariflichen Preise treten die
neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern
nicht der Auftraggeber binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige
gegenüber dem Verlag vom Vertrag zurücktritt.
Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe
werden nur für die innerhalb eines Jahres in dieser Druckschrift
erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt
mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
Wird der Auftrag
nicht in der vereinbarten Höhe abgewickelt, so erfolgt die Rückbelastung des
auf die bereits erschienenen Anzeigen zuviel gewährten Nachlasses.
Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers ist
unterfolgenden Voraussetzungen möglich:
a) nach Ziffer 2
der Geschäftsbedingungen
b) wenn der Verlag
trotz schriftlicher Anmahnung seiner Leistungsverpflichtung binnen 6 Wochen
nicht nachkommt.
c) wenn dem Verlag
die Leistung unmöglich ist.
Der Verlag behält sich vor ,Anzeigen‑,
Durchhefter‑ und Beilagen‑Aufträge ‑ auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses ‑ wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen bzw.
vom Auftrag zurückzutreten. Für den Anzeigentext bzw. ‑inhalt, sowie
zu beachtende gesetzliche Vorschriften, wie Naturschutzgesetz, WA‑Bestimmungen
usw., zeichnet der Auftraggeber verantwortlich, da eine Prüfung durch die
Anzeigenverwaltung nicht möglich ist.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so
wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zugrunde gelegt.
Konkurrenzausschluss wird nur durch schriftliche
Vereinbarung gewährt.
Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag kenntlich gemacht.
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch
einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Der Auftraggeber ist bei teilweise
unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeigen zu
einer Zahlungsminderung nur dann berechtigt, wenn durch die Mängel der
Zweck der Anzeige wesentlich beeinträchtigt wurde. Ersatzansprüche des
Auftraggebers sind ausschließlich auf die drucktechnisch einwandfreie
Wiedergabe seiner Anzeige beschränkt. Sind Druckfehler auf mangelhafte
Textunterlagen zurückzuführen, besteht kein Ersatzanspruch. Für die
rechtzeitige Anlieferung einwandfreier Druckunterlagen, dem
Erscheinungsplan entsprechend, ist der Auftraggeber verantwortlich.
Fehlende oder
fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch auf Minderung oder
Ersatz für die Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Reklamationen jeglicher Art können nur innerhalb 10 Tagen nach Erscheinen der
Anzeige berücksichtigt werden.
Platzierungs‑Vorschriften, wonach Anzeigen in
einer bestimmten Ausgabe an einem bestimmten Platz erscheinen sollen,
können von uns nur als Wunsch, nicht als Bedingung entgegengenommen
werden.
Korrekturabzüge werden nur auf Wunsch geliefert.
Wird der Korrekturabzug nicht fristgemäß zurückgesandt,, gilt die
Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen,
Änderungen oder Korrekturen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit
Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen und die Herstellung notwendig werdender Filme und Zeichnungen
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei zusätzlichen Kosten von mehr als 50
% des Auftragwertes hat der Verlag die weitere Auftragsausführung erst
nach Billigung der Vertragsänderung durch den Auftraggeber fortzusetzen.
Die Pflicht der Aufbewahrung von Matern, Filmen oder
sonstigen Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten
Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen
worden ist,
Bei Chiffre‑AnzeigenstelltderVerlagseineEinrichtungenfürdieEntgegennahmeundVerwahrung
der eingehenden Angebote, die möglichst beschleunigt weitergeleitet
werden, zur Verfügung. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung.
Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem
normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden
4 Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die nach vergeblicher Postzustellung in
dieser Frist nicht angefordert wurden, werden vernichtet.
Der Verlag behält
sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die
eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu
Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und
Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
Bei Zahlungsverzug werden die üblichen Zinsen sowie
die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag ist berechtigt, in diesem
Falle die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen.
Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass auf den
Gesamtauftrag.
Guthaben verjähren, sofern sie nicht binnen 2 Jahren
nach Verlagsbestätigung in Anspruch genommen werden.
Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen
Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.
Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder
nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Verlags.